Fördermaßnahmen

Förderung der Laienmusik

In den zurückliegenden Jahren wurde für Mitgliedsorganisationen des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz e.V. aus Mitteln des Ministeriums ein Zuschuss für Übernachtung und Verpflegung in der Landesmusikakademie gewährt. Dies bedeutet, dass für die zur oben genannten Gruppe gehörenden Gäste ein Zuschuss von 4 € bis 6,50 € pro Teilnehmer und Tag gewährt werden konnte. (Den reduzierten Zuschuss von 4 € erhalten alle Gruppen, die länger als zwei Tage in der Landesmusikakademie bleiben, da diesen bereits regulär ein reduzierter Ausgangspreis berechnet wird.)

In der Regel passt die Akademie bei vorliegender Zuschussfähigkeit den Rechnungsbetrag unmittelbar an. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte telefonisch oder auch per E-Mail.


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie bietet finanzielle Unterstützung für die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist ein Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen, das unbedingt vor der Anmeldung zum Kurs erfolgen muss. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


Freundeskreis der Landesmusikakademie

Im Einzelfall kann die Finanzierung einer Kursteilnahme durch den Freundeskreis der Landesmusikakademie finanziell unterstützt werden. Fragen Sie nach, wenn eine Kursteilnahme für Sie aus finanziellen Gründen ansonsten nicht möglich ist.